Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der NovaHaus Constitution GmbH Ettaler Straße 5a, 10777 Berlin
Präambel
Die NovaHaus Constitution GmbH (nachfolgend „NovaHaus“ oder „Auftragnehmer“) erbringt Leistungen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Sanierung, Renovierung, Sanitär- und Installationsarbeiten sowie sämtliche damit verbundenen handwerklichen Nebenleistungen. Diese Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) (nachfolgend „Auftraggeber“).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen NovaHaus und dem Auftraggeber.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, NovaHaus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen (Angebot/Auftragsbestätigung)
- Diese AGB
- Die gesetzlichen Vorschriften des BGB (Werkvertragsrecht)
§ 2 Angebot, Kostenvoranschläge und Urheberrecht
- Angebote von NovaHaus sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Kostenvoranschläge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vergütungspflichtig.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich NovaHaus sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Dokumente dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Ausführungsfristen und besonderer Arbeitsbeginn
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.
- Besondere Startregelung: Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
- Zahlungsbedingter Baubeginn: Sofern eine Anzahlung oder eine erste Rate vereinbart wurde, beginnt die Frist erst mit dem vollständigen Geldeingang auf dem Konto von NovaHaus. NovaHaus nimmt die Arbeiten innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach diesem Geldeingang auf.
- Wetterbedingungen, die eine fachgerechte Ausführung unmöglich machen (z. B. Frost, Dauerregen), unterbrechen die Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung.
§ 4 Baugrund, Altbausubstanz und Hindernisse
- Der Auftraggeber trägt das Risiko für unvorhergesehene Bodenbeschaffenheiten oder versteckte Mängel an der Altbausubstanz (z. B. Schadstoffe, statische Mängel), sofern diese nicht durch Voruntersuchungen erkennbar waren.
- NovaHaus ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Ungeeignetheit der bauseitigen Gegebenheiten unverzüglich anzuzeigen (Bedenkenanzeige).
- Mehrkosten, die durch unvorhersehbare bauliche Hindernisse entstehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt auf seine Kosten für alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, Bauanzeigen und statischen Freigaben.
- Er garantiert den freien Zugang zur Baustelle sowie ausreichende Lagerflächen für Materialien und Geräte.
- Strom, Wasser und die Bereitstellung von sanitären Anlagen für die Handwerker sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die Dauer der Bauphase.
§ 6 Vergütung, Preisanpassung und Abschlagszahlungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Materialpreisklausel: Sollten sich die Beschaffungskosten für benötigte Baumaterialien (z. B. Holz, Stahl, Dämmstoffe) zwischen Vertragsschluss und Ausführung unvorhersehbar um mehr als 10 % erhöhen, ist NovaHaus berechtigt, über eine angemessene Preisanpassung zu verhandeln.
- NovaHaus kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen (§ 632a BGB). Diese sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
§ 7 Zahlungsverzug und Arbeitseinstellung
- Gerät der Auftraggeber mit einer (Abschlags-)Zahlung in Verzug, ist NovaHaus berechtigt, die Arbeiten nach vorheriger Ankündigung einzustellen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
- Die Kosten für die Unterbrechung sowie die spätere Wiederaufnahme der Arbeiten (z. B. erneute Anfahrt, Gerüststandzeiten) trägt der Auftraggeber.
- Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Sätzen (§ 288 BGB) berechnet.
§ 8 Abnahme der Bauleistungen
- Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Eine förmliche Abnahme findet statt, wenn eine Partei dies verlangt.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk trotz Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen abnimmt oder wenn er das Werk in Benutzung nimmt (z. B. Einzug) und seitdem 6 Werktage vergangen sind.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, bei anderen Leistungen (z. B. Reparaturen) 2 Jahre ab Abnahme.
- Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme schriftlich gerügt werden.
- Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die durch fehlerhafte Bedienung, mangelnde Wartung durch den Auftraggeber oder natürliche Abnutzung entstehen.
§ 10 Haftung und Schadensersatz
- NovaHaus haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Schäden, die durch bauseitig gelieferte Materialien oder Anweisungen des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen, sofern NovaHaus seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Sicherungshypothek
- Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NovaHaus.
- Zur Sicherung der Forderungen steht NovaHaus das Recht auf Bestellung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Auftraggebers zu (§ 650e BGB).
§ 12 Baustellenreinigung und Entsorgung
- NovaHaus hinterlässt die Baustelle „besenrein“. Eine Feinreinigung ist nicht geschuldet.
- Die Entsorgung von üblichem Bauabfall ist im Preis enthalten. Die Entsorgung von erst während der Arbeiten entdeckten Gefahrstoffen (z. B. Asbest) wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Durch die Anforderung des vorzeitigen Arbeitsbeginns (§ 3 Abs. 3) stimmt der Auftraggeber dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).